Finanzausschuss

(Ausschüsse, Zusammensetzung und Mandat):

  1. Die Generalversammlung bildet einen Ausschuss für Finanz- und Verwaltungsangelegenheiten, dessen Aufgabe darin besteht, die Verwirklichung der in dieser Verordnung festgelegten Ziele der Union weiterzuverfolgen und die Finanz- und Verwaltungsangelegenheiten der Union zu organisieren.
  2. Der Ausschuss übt die Funktionen der Finanzaufsicht über den Verband aus und überprüft die Verwendung der Finanzmittel auf systematische, wirksame und wirtschaftliche Weise sowie die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Finanzvorgänge und deren Einhaltung von Texten, Vorschriften und Anweisungen im Rahmen des Haushaltszuweisungen und Prüfung der Berichte des Rechnungsprüfers.
  3. Der Ausschuss berichtet direkt an den Vorsitzenden des Exekutivrats.
  4. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, und die Vertretung der Länder im Ausschuss besteht aus Fachleuten für Finanz- und Verwaltungsangelegenheiten.
  5. Die Mitgliederversammlung hat das Recht, weitere ständige oder vorübergehende Arbeitsausschüsse zu bilden.
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