Hajj und Umrah

Das Ministerium für Hadsch und Umrah warnt davor, den Hadsch ohne Genehmigung durchzuführen.

Dschidda (UNA/SPA) – Das Ministerium für Hadsch und Umra hat bestätigt, dass diejenigen, die im Jahr 1446 n. Chr. den Hadsch durchführen möchten, eine Hadsch-Genehmigung über die Nusuk-Plattform einholen müssen, die technisch in die einheitliche digitale Plattform zur Ausstellung von Hadsch-Genehmigungen, die Tasreeh-Plattform, integriert ist, und sich an die Vorschriften und Anweisungen halten müssen, um die Sicherheit der Gäste Gottes zu gewährleisten und ihnen zu ermöglichen, ihren Hadsch mit Leichtigkeit und Seelenfrieden durchzuführen. Sie betonte, dass nicht alle Arten von Visa ihre Inhaber zur Durchführung der Hadsch-Pilgerfahrt berechtigen, mit Ausnahme derjenigen, die mit einem Hadsch-Visum einreisen, und wies darauf hin, dass der Versuch, die Hadsch-Pilgerfahrt ohne Genehmigung durchzuführen, einen Verstoß gegen die Hadsch-Vorschriften und -Anweisungen darstellt.

Das Ministerium für Hadsch und Umra warnte vor Betrug und Schwindel und deren Förderung durch gefälschte und irreführende Anzeigen für die Hadsch-Kampagne auf Social-Media-Sites, die Unterkünfte und Transportmöglichkeiten für Pilger innerhalb der heiligen Stätten anbieten. Jeder, der hiergegen verstößt, soll in den Regionen Mekka Al-Mukarramah, Riad und der Ostprovinz die Notrufnummer (911) und in den übrigen Regionen des Königreichs die Notrufnummer (999) anrufen oder den Behörden aller Länder eine Meldung über gefälschte und irreführende Anzeigen vorlegen.

Das Ministerium wies darauf hin, dass der letzte Abreisetag für Pilger, die ein Umrah-Visum erhalten haben, Dienstag, der erste Dhu al-Qi'dah 1446 AH (entsprechend dem 29. April 2025), zur Vorbereitung auf die Hadsch-Saison ist.

(Enden)

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